Logopädie wird in der Regel bei einer medizinischen Indikation von Ihrem Arzt verordnet.
Sie erhalten eine Heilmittelverordnung ( Formular 14) von
• Ihrem Hausarzt oder Allgemeinmediziner
• Ihrem Internisten
• Ihrem Kinder- und Jugendarzt
• Ihrem Facharzt (z.B. HNO, Neurologe, etc)
• Ihrem Kieferorthopäden oder Zahnarzt
• Ihrem Pädaudiologen
• Ihrem Kinder und Jugendpsychiater
Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail ( siehe Kontakt ) an uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte haben Sie Verständnis, daß wir eine reine Bestellpraxis sind, d.h. vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen spätestens 24h vorher abgesagt werden, damit wir andere Patienten einplanen können. Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.
Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Privatpatienten erkundigen sich ggf. bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Heilmittel generell erstattet werden und in welcher Höhe.
Die Höhe der Erstattung, welche zb. Beihilfe-Patienten oder Privatpatienten von Ihren Kassen erhalten, hat keinen Einfluss auf die Höhe unserer Preise. Siehe hierzu auch Aushang in der Praxis/ bzw im Behandlungsvertrag. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.